Am Freitag hab ich über die Abmahnung von der Firma Callactive gegen Stefan Niggemeier berichtet und hatte das Law-Blog zitiert, dass laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf “für Forenbetreiber und Blogger für rechtswidrige Einträge Dritter keine direkte Haftung besteht“. Offenbar lagen wir (Law-Blog und ich) da gar nicht so falsch, denn Thomas Schwenke (Rechtsanwalt und Gründer von Advisign.de) bewertet den aktuellen Fall gemäß der Gesetzeslage so:
§§ 7 und 10 des Telemediengesetzes (TMG) an:
§7 (2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. […]
§ 10 Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
- sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
- sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben. […]
Bitte alles genau bei Thomas Schwenke auf upload-magazin.de nachlesen!!
via Blogschrott.net