Wer kennt diese Frage nicht und hat sich schon gewundert, wie wichtig das für die Mitarbeiter vom Burger-Brater ist, ob ich etz ne Papiertüte brauch oder nicht. Doch bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass nach der Entscheidung auch noch mal eine Taste gedrückt wird, obwohl die Papiertüte nix kostet?
Als interessierter Bürger hat man natürlich schon mal mitbekommen, dass es hier um die Mehrwertsteuer geht. Denn nimmt es der Kunde mit, ist es einfach ausgedrückt “Essensverkauf” und kostet 7% MwSt – verzehrt es der Kunde in den Räumen des Schnellrestaurants, dann werden 19% fällig. “Mäci & Co.” verlangen aber immer den gleichen Preis vom Kunden, was im Umkehrschluß bedeutet, dass sie am “Drive-In” unterm Strich mehr verdienen, als in ihren Räumen.
Ein schönes Beispiel hat Markus Ritter “ausgearbeitet”, als er sich 2x genau das gleiche bestellte, nur einmal INNEN und einmal AUSSEN angab und die Quittungen postete (hier). Bei seinem Beispiel bleiben von den bezahlten 8,78 Euro dem “Schnell-Vesper-Schuppen” 7,38 Euro INNEN und 8,18 Euro bei TO GO! In der ersten Verwirrung hat er sich mit der “Away-Tüte” dann an den nächstbesten Tisch gesetzt und gegessen, weshalb er sich nun zurecht vor der gleichen Strafverfolgung fürchtet, wie “Heuli-Hoeness“! 😉
Doch diese Regelung betrifft nicht nur die amerikanischen Franchise-Ketten, sondern auch die Pommes-Bude an der Ecke. Und dort kann es zu noch verwirrenderen Situationen kommen:
“Pommes mit Ketchup und Mayo sind eine Lieferung, wenn der Imbissstand nur über eine Verkaufstheke verfügt. Steht ein Stehtisch daneben, sind die Fritten eine Dienstleistung. Ausnahme: Nutzt der Kunde den Stehtisch nicht, sondern geht fünf Meter weiter und setzt sich auf eine Parkbank, sind die Pommes wieder eine Lieferung.” Quelle steuertipps.de
Fazit: Man könnte also durchaus beim Brater des Vertrauens freundlich sein und sagen “Zum Mitnehmen bitte, da bleibt Dir mehr Verdienst!” 😉