Wer ist nicht schon auf die Idee gekommen die Namen bekannter Firmen oder Produkte in den Meta-Tags zu verstecken, um auf diese Weise ein paar Besucher mehr auf die Seite zu bekommen. Denn Meta-Tags sind extra für Suchmaschinen erstellte Einträge, die im Browser nicht angezeigt werden, aber nach denen Suchmaschinen eine gefundene und durchsuchte Seite bestimmten Kategorien zuordnen und Wertigkeiten vergeben – eine Seite würde somit in den Suchergebnissen besser dastehen.
Nun hat aber der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese Praxis unzulässig ist. Wer sich mit Hilfe großer Markennamen einen Wettbewerbsvorteil verschafften will muss mit einem Bußgeld rechnen.
(BGH, Aktenzeichen: I ZR 183/03 (2))
Quelle: M. Geissler, Biallo & Team von www.doersam-brief.de/